Tim Albrecht zur Änderung der Schülerbeförderungssatzung

13.09.2016

Presseerklärung der Kreistagsfraktionen von CDU, FDP, Bündnis90/DIE GRÜNEN

Die Fraktionen von CDU, FDP und Bündnis90/Die Grünen im Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde haben sich entschlossen, auf der morgigen Sitzung des Regionalentwicklungsausschusses gemeinsam den im Anhang befindlichen Antrag zur Änderung der Schülerbeförderungssatzung zu stellen.

 Erstmals soll in der Zukunft die tatsächliche Entfernung des Elternhauses zur Schule Grundlage der Berechnung für die Entfernung zwischen Wohnung und Schulort sein und nicht wie bisher ein festgelegter zentraler Punkt in der Heimatgemeinde. Gerade in den Landgemeinden mit großer Ausdehnung hat dieses zu Ungerechtigkeiten geführt. Weiterhin werden erstmals auch Kinder aus den Städten Eckernförde und Rendsburg einen Anspruch auf Schülerbeförderung haben, wenn die Entfernung von ihrer Wohnung zum Schulort die zumutbaren Kilometergrenzen übersteigt. Bisher war dies den Schülern vorbehalten, die mindestens eine Gemeindegrenze überqueren mussten.

Weitere Komponente wird die Verdoppelung der Fahrradentschädigung von 0,05 € auf 0,10 € pro Kilometer für die Schüler sein, die trotz Anspruch die Schülerbeförderung nicht nutzen. Ziel ist einerseits, die Schüler zu ermuntern, zur eigenen sportlichen Betätigung das Fahrrad häufiger zu nutzen und natürlich der Schutz des Klimas durch einen verringerten CO2-Ausstoß.

 Die zumutbaren Wartezeiten der Schüler nach der Schule werden künftig einheitlich 60 Minuten betragen. Derzeit müssen Schüler der weiterführenden Schulen in Einzelfällen bis zu 90 Minuten auf den Buswarten.

 Die derzeitige Eigenbeteiligung der Eltern für die Beförderung ihrer Schulkinder wird um 12 € für das 1. Kind und um 6 € pro Jahr für das 2. Kind angehoben. Weitere Geschwisterkinder fahren auch in Zukunft kostenlos. Dasselbe wird auch weiterhin für die Kinder von Eltern gelten, die Wohngeld oder einen Familienzuschlag erhalten. Bezieher von SGBII-Leistungen werden auch in Zukunft die Kosten erstattet bekommen. Die Eigenbeteiligung für die Schülerjahreskarte wird somit ab dem Schuljahr 2017/2018 für das 1. Kind 96,00 €/pro Jahr und für das 2. Kind 30 €/pro Jahr betragen. Künftig wird die Höhe der Eigenbeteiligung im Verhältnis der Entwicklung des Verbraucherindexes angepasst.

Die Fraktionen von CDU, FDP und Grünen halten diese moderate Anhebung der Eigenbeteiligung für vertretbar. Der eigentliche Tarif für die Schülerfahrkarten ohne Zuschuss des Kreises würde die Eltern je nach Tarifzone zwischen 29,00 € und 70,00 € pro Monat kosten. Die Gesamtkosten der Schülerbeförderung für Kreis und Schulträger betragen derzeit 9,4 Mio. Euro. Die Eltern hätten an diesen Gesamtkosten ab 2017/2018 mit 637.000 € einen Anteil von 6,8 % zu tragen. Holger N. Koch, Sprecher der FDP, erklärtdazu: „Wichtig ist uns die Transparenz über die tatsächlichen Kosten der Schülerbeförderung und insbesondere auch die Akzeptanz der Finanzierbarkeit bei den Eltern."

 Die Fraktionen sind sich bewusst, dass diese Maßnahmen Mehrausgaben für Kreis und Schulträger in Höhe von 234.000 € pro Jahr bedeuten. Dieses halten sie jedoch für eine vertretbare Summe angesichts der Bedeutung, die der Schülerbeförderung auch in den nächsten Jahren zuteil wird. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung ist schon jetzt absehbar, dass landesweit das Schulnetz ausgedünnt werden wird.

Die Anträge der Fraktionen von SPD und SSW lösten in den Fraktionen von CDU, FDP und Grünen jedoch Kopfschütteln aus. „Einige dieser Punkte sind derzeit noch gar nicht mit finanziellen Auswirkungen hinterlegt. Keine der Fraktionen weiß z.B. was es kosten würde, die Wartezeit der Grundschüler von 60 auf 30 Minuten oder die Beförderungszeiten zu verkürzen“, so Thomas Kahle, Sprecher der CDU-Fraktion im Regionalentwicklungsausschuss. Auch die Diskrepanz der zumutbaren Wartezeiten für Grundschüler in Regelschulzeit und Grundschüler, die die offenen Ganztagsschulen nutzen, wird von den drei Fraktionen abgelehnt. Einerseits scheint es für SPD und SSW nicht zumutbar, die Wartezeiten der 6-10 jährigen Grundschüler auf mehr als 30 Minuten zu belassen, andererseits sei die zumutbare Wartezeit derselben Altersgruppe mit 90 Minuten akzeptabel, nur weil diese die offene Ganztagsschule nutzen. Klaus Langer, Sprecher der Grünen:"Wir werden keinen  Unterschied zwischen Kindern dieser Altersgruppe machen und die zumutbare Wartezeit nach der Schule auf einheitliche 60 Minuten begrenzen." Dabei sei allen bewusst, dass auch mit 60 Minuten eine Grenze erreicht sei.

Die Fraktionen sind sich insbesondere auch bei den finanziellen Auswirkungen einig: „Allein die Punkte des SPD/SSW-Antrages, die derzeit von der Verwaltung beziffert werden können, bedeuten eine jährliche Mehrbelastung von 1,3 Mio. Euro für Kreis und Schulträger. Die Punkte, die derzeit noch gar nicht mit Zahlen unterlegt werden konnten, werden vermutlich noch einige Hunderttausend Euro zusätzlich kosten. Dieses ist finanzpolitisch unverantwortbar. Die Tatsache, dass diese beiden Fraktionen sich nicht einmal um die Klärung der Kosten bemüht haben, lässt uns nur erstaunen,“ so die drei Sprecher Kahle (CDU), Koch (FDP) und Langer (Grüne) abschließend.

im Namen der Fraktionen
Tim Albrecht
CDU-Kreistagsfraktion
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